Nach der Geburt: Was wartet worauf?
Nach der Geburt hängt fast alles an der Geburtsurkunde: Erst wenn das Standesamt die Geburt beurkundet hat, könnt ihr Elterngeld, das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt und die Krankenversicherung eures Kindes regeln. Das Kindergeld wartet zusätzlich auf die Steuer-ID eures Kindes, die danach per Post kommt. Unverheiratete Eltern erledigen Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung am besten schon vor der Geburt.
Die Reihenfolge
- Vor der Geburt, wenn ihr nicht verheiratet seid: Vaterschaft anerkennen und Sorgeerklärung abgeben. Dann steht der Vater gleich in der Geburtsurkunde, und ihr entscheidet von Anfang an gemeinsam. Beides geht beim Jugendamt, die Vaterschaftsanerkennung auch beim Standesamt, Amtsgericht oder Notar. Die Urkunde braucht ihr später auch fürs Elterngeld.
- In der ersten Woche: Geburt beim Standesamt beurkunden lassen. Die Anzeige muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts sein; bei einer Klinikgeburt übernimmt das die Klinik, bei einer Hausgeburt seid ihr selbst dran. Ihr bringt die Unterlagen mit, legt den Namen fest und holt die Urkunden ab.
- Woche 1 bis 2: Krankenkasse und Arbeitgeber. Die Krankenkasse der Mutter braucht den Geburtsnachweis, damit sie das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt zahlt. Euer Kind meldet ihr bei der Krankenkasse an; in der gesetzlichen Familienversicherung ist es ab der Geburt beitragsfrei mitversichert. Der Arbeitgeber erfährt das Geburtsdatum, damit das Ende des Mutterschutzes feststeht.
- Danach: Elterngeld. Es wartet auf die Geburtsurkunde „für Elterngeld“, die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und die Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss. Stellt den Antrag in den ersten drei Lebensmonaten.
- Wenn die Steuer-ID da ist: Kindergeld. Die Steuer-ID kommt automatisch per Post, nachdem die Geburt beurkundet ist. Dann ist der Online-Antrag in wenigen Minuten erledigt. Rückwirkend gibt es Kindergeld für sechs Monate.
- Mit dem Kindergeldbescheid: alles Weitere. Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss brauchen den Kindergeldbescheid oder die Kindergeldnummer, ebenso Änderungsmeldungen bei laufenden Leistungen.
Was wartet worauf
| Antrag | wartet auf | kommt von |
|---|---|---|
| Geburtsurkunde (unverheiratet) | Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung | Jugendamt, Standesamt oder Notar |
| Mutterschaftsgeld nach der Geburt | Geburtsurkunde „für Mutterschaftsgeld“ | Standesamt |
| Krankenversicherung des Kindes | Geburtsurkunde „für Krankenkasse“ | Standesamt |
| Elterngeld | Geburtsurkunde „für Elterngeld“, Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss | Standesamt, Krankenkasse, Arbeitgeber |
| Kindergeld | Steuer-ID des Kindes | Bundeszentralamt für Steuern, per Post |
| Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss | Kindergeldbescheid | Familienkasse |
Welche Geburtsurkunden ihr braucht
Für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld bzw. die Krankenkasse stellt das Standesamt meist eigene, gebührenfreie Urkunden aus. Fragt gezielt danach. Für Arbeitgeber, Ausweis oder Familienstammbuch braucht ihr eine Urkunde zur allgemeinen Verwendung, die Gebühren kostet. Wie viele Urkunden es gibt und wie sie heißen, regelt jede Kommune selbst.
Für die Beurkundung braucht ihr in der Regel die Geburtsbescheinigung der Klinik oder Hebamme, eure Ausweise, die Eheurkunde oder bei unverheirateten Eltern die Urkunden über Vaterschaft und Sorgeerklärung, je nach Standesamt eure eigenen Geburtsurkunden und den Vornamen eures Kindes. Welche Unterlagen genau, steht auf der Website eures Standesamts.
Häufige Fragen
Welche Anträge muss man nach der Geburt stellen?
Die Geburtsbeurkundung beim Standesamt, den Geburtsnachweis für das Mutterschaftsgeld, die Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse, Elterngeld und Kindergeld. Je nach Situation kommen Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss oder Änderungsmeldungen bei laufenden Leistungen dazu.
Wie viele Geburtsurkunden braucht man?
Fragt beim Standesamt gezielt nach den Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld bzw. Krankenkasse; sie sind meist gebührenfrei. Für Arbeitgeber, Ausweis oder Familienstammbuch braucht ihr eine Urkunde zur allgemeinen Verwendung, die Gebühren kostet. Anzahl und Bezeichnung regelt jede Kommune selbst.
Was zuerst beantragen, Elterngeld oder Kindergeld?
Beides wartet auf die Geburtsurkunde. Für das Elterngeld fehlen danach meist nur noch die Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, das Kindergeld wartet zusätzlich auf die Steuer-ID eures Kindes. Elterngeld wird nur drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt, Kindergeld sechs Monate.
Quellen
- § 18 PStG: Anzeige der Geburt
- Familienportal: Anmeldung beim Standesamt
- familienplanung.de: Wenn euer Kind bald kommt oder gerade geboren ist
- Familienportal: Familienversicherung
- Familienportal: Vaterschaftsanerkennung
- § 7 BEEG: Antragstellung Elterngeld
- § 70 EStG: Kindergeld rückwirkend
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir haben alles sorgfältig mit den offiziellen Quellen abgeglichen, trotzdem kann sich etwas ändern oder in eurem Fall anders sein. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.