Kindergeld für Neugeborene beantragen
Kindergeld beantragt ihr nach der Geburt bei der Familienkasse, am schnellsten online, sobald die Steuer-ID eures Kindes per Post angekommen ist. Es beträgt 259 Euro im Monat je Kind und wird nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat nachgezahlt, in dem der Antrag eingeht. Ohne Antrag soll das Kindergeld für erste Kinder voraussichtlich erst ab Ende 2027 kommen.
Schritt für Schritt
- Geburt beim Standesamt beurkunden lassen. Innerhalb einer Woche nach der Geburt, bei einer Klinikgeburt zeigt die Klinik an. Fragt nach der Geburtsurkunde „für Kindergeld“, sie ist meist gebührenfrei.
- Auf die Steuer-ID warten. Das Bundeszentralamt für Steuern schickt sie automatisch per Brief, ihr müsst nichts beantragen. Damit der Brief ankommt, sollte der Nachname eures Kindes am Briefkasten stehen.
- Antrag stellen. Online bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder auf Papier. Mit ELSTER-Zertifikat geht der Antrag komplett digital. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, hat teils eine eigene Familienkasse.
Zum Online-Antrag der Familienkasse
Diese Angaben braucht ihr
- Steuer-ID eures Kindes
- Steuer-ID beider Eltern
- Bankverbindung (IBAN)
- Geburtsurkunde „für Kindergeld“, falls die Familienkasse sie anfordert
Die Frist: sechs Monate rückwirkend
Für den Anspruch gibt es keine Antragsfrist. Ausgezahlt wird aber rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht (§ 70 Abs. 1 EStG). Damit nichts verloren geht, stellt ihr den Antrag spätestens im sechsten Monat nach dem Geburtsmonat.
Beispiel: Euer Kind kommt im Januar zur Welt. Geht der Antrag bis Ende Juli ein, bekommt ihr Kindergeld ab Januar.
Wenn die Steuer-ID nicht kommt
Das Bundeszentralamt für Steuern nennt keine feste Dauer. Ist der Brief verloren gegangen, könnt ihr die Steuer-ID über das Kontaktformular des Bundeszentralamts erneut anfordern; sie kommt dann per Post, nicht am Telefon. Kommt gar nichts, wendet euch zuerst an die Meldebehörde, ohne Geburtsurkunde an das Standesamt.
Was sich ändert
Bundestag und Bundesrat haben 2026 das antragslose Kindergeld beschlossen. Es soll ab 2027 schrittweise kommen, für erste Kinder laut Bundesregierung erst Ende 2027. Bis dahin stellt ihr den Antrag selbst. Eine Erhöhung auf 267 € für 2027 steht in einem Gesetzentwurf, ist Stand Oktober 2026 aber nicht beschlossen.
Danach
Mit dem Kindergeldbescheid könnt ihr weitere Leistungen beantragen: den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen (bis 297 € im Monat, nicht rückwirkend) und, wenn ihr allein erziehend seid und kein oder zu wenig Unterhalt kommt, den Unterhaltsvorschuss.
Häufige Fragen
Wie lange wird Kindergeld rückwirkend gezahlt?
Für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Damit nichts verloren geht, stellt ihr den Antrag spätestens im sechsten Monat nach dem Geburtsmonat. Dafür braucht ihr die Steuer-ID eures Kindes, die nach der Anmeldung beim Standesamt per Post kommt.
Wann kommt die Steuer-ID des Babys?
Das Bundeszentralamt für Steuern nennt keine feste Dauer. Die Steuer-ID kommt automatisch per Brief, nachdem das Standesamt die Geburt beurkundet hat. Damit der Brief ankommt, sollte der Nachname eures Kindes am Briefkasten stehen.
Muss man Kindergeld noch beantragen?
Ja, Stand Oktober 2026 braucht es noch einen Antrag bei der Familienkasse. Das antragslose Kindergeld soll ab 2027 schrittweise kommen, für erste Kinder laut Bundesregierung erst Ende 2027.
Quellen
- § 70 EStG: Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
- Familienportal: Wie wird Kindergeld beantragt und ausgezahlt?
- Familienkasse: Online-Antrag Kindergeld nach der Geburt
- Bundeszentralamt für Steuern: Fragen zur Steuer-ID
- Arbeitsagentur: Kinderzuschlag
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir haben alles sorgfältig mit den offiziellen Quellen abgeglichen, trotzdem kann sich etwas ändern oder in eurem Fall anders sein. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.