Landesleistungen für Familien nach Bundesland
Eigenes Geld der Bundesländer für Neugeborene ist selten geworden: Bayern hat Familien- und Krippengeld für Geburten ab 2025 gestrichen, eine monatliche Landesleistung haben wir Stand Oktober 2026 nur noch in Sachsen gefunden, und deren Abschaffung ist geplant. Fast jedes Land hat dafür eine Landesstiftung für Schwangere und Familien in Notlagen. Große Unterschiede gibt es bei den Kita-Beiträgen, von komplett beitragsfrei in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern bis ohne landesweite Entlastung.
Unabhängig vom Bundesland gibt es vom Bund Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld und für Familien mit kleinem Einkommen den Kinderzuschlag. Schwangere in einer Notlage können über eine Beratungsstelle Hilfe der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen, aber nur während der Schwangerschaft. Viele Landesstiftungen verlangen den Antrag ebenfalls vor der Geburt.
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
Alle 16 Bundesländer
Baden-Württemberg
- Landesleistung
- Landesstiftung „Familie in Not“: einmalige Hilfe in Notlagen, auch für werdende Mütter, ohne Rechtsanspruch. Der Landesfamilienpass bringt freien oder ermäßigten Eintritt, aber kein Geld.
- Kita-Beiträge
- Keine landesweite Beitragsfreiheit; ein kostenfreies letztes Kita-Jahr ist geplant.
- Elterngeld
- L-Bank (zentral, Karlsruhe)
Bayern
- Landesleistung
- Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, gibt es kein Familiengeld und kein Krippengeld mehr; das angekündigte Kinderstartgeld kommt nicht. Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hilft Schwangeren in Notlagen, der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden.
- Kita-Beiträge
- Keine Beitragsfreiheit. Der Zuschuss von 100 € im Monat für die Kindergartenzeit läuft Ende 2026 als eigene Leistung aus.
- Elterngeld
- Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Regionalstelle nach Regierungsbezirk
Berlin
- Landesleistung
- Stiftung Hilfe für die Familie: Zuschüsse, etwa für die Erstausstattung, und zinslose Darlehen in Notlagen. Ein Antrag pro Schwangerschaft über eine Beratungsstelle; wegen 8 bis 10 Wochen Bearbeitungszeit früh stellen.
- Kita-Beiträge
- Komplett beitragsfrei, nur ein Verpflegungsanteil von 23 € im Monat.
- Elterngeld
- Elterngeldstelle des Jugendamts im Wohnbezirk (12 Bezirke)
Brandenburg
- Landesleistung
- Stiftung „Hilfe für Familien in Not“: Zuschuss oder zinsloses Darlehen in Notlagen, ohne Rechtsanspruch; für Schwangere über die Schwangerschaftsberatung vor der Geburt.
- Kita-Beiträge
- Ab 3 Jahren bis zur Einschulung beitragsfrei, Krippe einkommensabhängig.
- Elterngeld
- Elterngeldstellen der Landkreise/kreisfreien Städte (meist Jugendamt)
Bremen
- Landesleistung
- Keine eigene Geldleistung für Neugeborene gefunden.
- Kita-Beiträge
- Ab 3 Jahren beitragsfrei.
- Elterngeld
- Amt für Soziale Dienste, Elterngeldstelle Bremen; Bremerhaven eigene Stelle
Hamburg
- Landesleistung
- Keine eigene Geldleistung für Neugeborene gefunden.
- Kita-Beiträge
- 5 Stunden Grundbetreuung am Tag ab dem 1. Geburtstag beitragsfrei.
- Elterngeld
- Bezirksämter (Soziale Dienstleistungszentren)
Hessen
- Landesleistung
- Keine eigene Geldleistung für Neugeborene gefunden.
- Kita-Beiträge
- Ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 6 Stunden am Tag beitragsfrei.
- Elterngeld
- Hessische Ämter für Versorgung und Soziales (6 Elterngeldstellen)
Mecklenburg-Vorpommern
- Landesleistung
- Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“: Schenkung oder zinsloses Darlehen in Notlagen, etwa für Umstandskleidung und Erstausstattung. Der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden.
- Kita-Beiträge
- Komplett beitragsfrei, von der Krippe bis zum Hort.
- Elterngeld
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Standorte Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund
Niedersachsen
- Landesleistung
- Landesstiftung „Familie in Not“: Hilfe in Notlagen, vor allem für Familien mit mindestens 3 Kindern, Alleinerziehende und Schwangere.
- Kita-Beiträge
- Ab 3 Jahren bis zur Einschulung beitragsfrei, bis 8 Stunden am Tag.
- Elterngeld
- Kommunale Elterngeldstellen (Stadt/Landkreis, teils Gemeinden)
Nordrhein-Westfalen
- Landesleistung
- Keine eigene Geldleistung für Neugeborene gefunden.
- Kita-Beiträge
- Die letzten 2 Jahre vor der Einschulung beitragsfrei.
- Elterngeld
- Kreise und kreisfreie Städte (PLZ-Suche auf der Seite)
Rheinland-Pfalz
- Landesleistung
- Landesstiftung „Familie in Not“: schnelle Hilfe für Alleinerziehende, junge und kinderreiche Familien, wenn andere Hilfen ausgeschöpft sind. Keine Antragsfrist.
- Kita-Beiträge
- Ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt beitragsfrei.
- Elterngeld
- Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen
Saarland
- Landesleistung
- Keine eigene Geldleistung für Neugeborene gefunden.
- Kita-Beiträge
- Beiträge stark reduziert; ab 1. Januar 2027 ist die komplette Beitragsfreiheit geplant.
- Elterngeld
- Landesamt für Soziales, Elterngeldstelle (zentral)
Sachsen
- Landesleistung
- Landeserziehungsgeld: 150 bis 300 € im Monat im 2. oder 3. Lebensjahr, wenn euer Kind zu Hause betreut wird; Antrag frühestens 3 Monate vor Beginn. Die Landesregierung will es mit dem Haushalt 2027/28 abschaffen, der Landtag hat noch nicht entschieden. Außerdem Hilfe der Landesstiftung für Schwangere in Notlagen und ab Drillingen 1.200 € je Kind aus der Ehrenpatenschaft.
- Kita-Beiträge
- Keine landesweite Beitragsfreiheit.
- Elterngeld
- Landkreise und kreisfreie Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig
Sachsen-Anhalt
- Landesleistung
- Stiftung „Familie in Not“: Hilfe in unverschuldeten Notlagen, für Schwangere aus Mitteln der Bundesstiftung.
- Kita-Beiträge
- Keine landesweite Beitragsfreiheit, nur Entlastung für Geschwister.
- Elterngeld
- Landkreise und kreisfreie Städte
Schleswig-Holstein
- Landesleistung
- Stiftung Familie in Not: einmalige Zuschüsse oder Darlehen in finanziellen Notlagen, ohne Rechtsanspruch.
- Kita-Beiträge
- Keine Beitragsfreiheit; Beiträge sind gedeckelt, Geschwister zahlen weniger.
- Elterngeld
- Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG), Dienststellen Heide, Lübeck, Neumünster, Schleswig
Thüringen
- Landesleistung
- Stiftung „Hand in Hand“: Unterstützung für Schwangere und Familien in Notlagen, Antrag über eine Schwangerschaftsberatung, möglichst lange vor der Geburt.
- Kita-Beiträge
- Derzeit 2 Jahre vor dem Schuleintritt beitragsfrei, ab 1. August 2027 drei Jahre.
- Elterngeld
- Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landesstiftungen zahlen freiwillig und ohne Rechtsanspruch, meist nur, wenn andere Hilfen nicht reichen. Kita-Regeln ändern sich häufig, und viele Kommunen entlasten zusätzlich; prüft die Seite eurer Stadt oder eures Kreises.
Häufige Fragen
Welches Bundesland zahlt Landeserziehungsgeld?
Sachsen, mit 150 bis 300 Euro im Monat im 2. oder 3. Lebensjahr, wenn das Kind zu Hause betreut wird. Die Landesregierung will es mit dem Haushalt 2027/28 abschaffen; der Landtag hat Stand Oktober 2026 noch nicht entschieden.
Gibt es in Bayern noch Familiengeld?
Nein. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, gibt es in Bayern kein Familiengeld und kein Krippengeld mehr, und das angekündigte Kinderstartgeld kommt nicht.
In welchen Bundesländern ist die Kita beitragsfrei?
Komplett beitragsfrei ist sie in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. In Hamburg sind 5 Stunden Grundbetreuung ab dem 1. Geburtstag frei, in vielen anderen Ländern die Jahre ab 3 oder vor der Einschulung. Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben keine landesweite Beitragsfreiheit.
Quellen
- Bayerische Staatsregierung: Kabinettsbericht vom 11. November 2025
- Sachsen: Landeserziehungsgeld
- Bundesstiftung Mutter und Kind: Antrag stellen
- Familienportal: Elterngeldstelle suchen
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