Elterngeld beantragen: Frist, Unterlagen und Antrag
Elterngeld beantragt ihr nach der Geburt bei der Elterngeldstelle eures Bundeslands, jeder Elternteil mit einem eigenen Antrag. Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht; stellt ihn deshalb am besten in den ersten drei Lebensmonaten eures Kindes. Ihr braucht vor allem die Geburtsurkunde „für Elterngeld“, Einkommensnachweise und die Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.
Die Frist: drei Lebensmonate rückwirkend
Elterngeld rechnet in Lebensmonaten, nicht in Kalendermonaten. Der erste Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt. Damit ab der Geburt kein Monat verloren geht, muss der Antrag spätestens im 4. Lebensmonat eingehen, also vor dem Tag, an dem euer Kind 4 Monate alt wird (§ 7 BEEG). Eine Ausschlussfrist ist das nicht, aber jeder Monat Verspätung kostet einen Monat Elterngeld vom Anfang.
Beispiel: Euer Kind kommt am 15. März zur Welt. Der 4. Lebensmonat läuft vom 15. Juni bis 14. Juli. Geht der Antrag bis zum 14. Juli ein, wird ab der Geburt gezahlt.
Jeder Elternteil stellt einen eigenen Antrag, der andere unterschreibt mit. Abschicken könnt ihr erst nach der Geburt; ausfüllen und Bescheinigungen anfordern geht schon in der Schwangerschaft.
Diese Unterlagen braucht ihr
- Geburtsurkunde „für Elterngeld“ vom Standesamt, meist gebührenfrei und im Original verlangt
- Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate; für die Mutter die 12 Monate vor dem Mutterschutz
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
- Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Arbeitgeberbescheinigung über Arbeitszeit und Elternzeit
- Steuer-ID beider Eltern und eure Bankverbindung (IBAN)
- Je nach Situation: letzter Einkommensteuerbescheid; bei Selbständigen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Gewinnprognose; bei Beamtinnen der Nachweis der Dienstbezüge im Mutterschutz; bei privat Versicherten die Bescheinigung über Krankentagegeld; bei unverheirateten Eltern die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Wo ihr den Antrag stellt
Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnort eures Kindes. Zehn Länder nutzen das gemeinsame Portal mein-elterngeldantrag.de, das per Postleitzahl die richtige Stelle findet: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen haben eigene Verfahren. Das frühere Portal ElterngeldDigital nimmt keine neuen Anträge mehr an.
| Land | Zuständige Stelle | Antrag |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | L-Bank (zentral, Karlsruhe) | Online-Antrag des Landes |
| Bayern | Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Regionalstelle nach Regierungsbezirk | Online-Antrag des Landes |
| Berlin | Elterngeldstelle des Jugendamts im Wohnbezirk (12 Bezirke) | mein-elterngeldantrag.de |
| Brandenburg | Elterngeldstellen der Landkreise/kreisfreien Städte (meist Jugendamt) | mein-elterngeldantrag.de |
| Bremen | Amt für Soziale Dienste, Elterngeldstelle Bremen; Bremerhaven eigene Stelle | mein-elterngeldantrag.de |
| Hamburg | Bezirksämter (Soziale Dienstleistungszentren) | mein-elterngeldantrag.de |
| Hessen | Hessische Ämter für Versorgung und Soziales (6 Elterngeldstellen) | Online-Antrag des Landes |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Standorte Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund | mein-elterngeldantrag.de |
| Niedersachsen | Kommunale Elterngeldstellen (Stadt/Landkreis, teils Gemeinden) | mein-elterngeldantrag.de |
| Nordrhein-Westfalen | Kreise und kreisfreie Städte (PLZ-Suche auf der Seite) | Online-Antrag des Landes |
| Rheinland-Pfalz | Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen | mein-elterngeldantrag.de |
| Saarland | Landesamt für Soziales, Elterngeldstelle (zentral) | Online-Antrag des Landes |
| Sachsen | Landkreise und kreisfreie Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig | Online-Antrag des Landes |
| Sachsen-Anhalt | Landkreise und kreisfreie Städte | mein-elterngeldantrag.de |
| Schleswig-Holstein | Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG), Dienststellen Heide, Lübeck, Neumünster, Schleswig | mein-elterngeldantrag.de |
| Thüringen | Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte | mein-elterngeldantrag.de |
Die Online-Angebote ändern sich laufend. Berlin nennt auf seiner Landesseite zurzeit den Postweg; prüft im Zweifel die Seite eurer Elterngeldstelle.
Wie viel Elterngeld es gibt
- Basiselterngeld ersetzt in der Regel 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei höherem Netto sinkend bis 65 %, bei kleinem Netto steigend bis 100 %. Mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat (§ 2 BEEG).
- Zusammen habt ihr 12 Monate Basiselterngeld, dazu 2 Partnermonate, wenn bei beiden Eltern Einkommen wegfällt oder sinkt. Jeder Elternteil kann höchstens 12 Monate nehmen (§ 4 BEEG). Basiselterngeld gibt es bis zum 14. Lebensmonat.
- Gleichzeitig Basiselterngeld beziehen könnt ihr nur in einem der ersten 12 Lebensmonate, mit Ausnahmen etwa bei Mehrlingen oder Frühgeburt.
- ElterngeldPlus ist halb so hoch (150 bis 900 €) und läuft doppelt so lange. Es lohnt sich vor allem, wenn ihr in Teilzeit arbeitet.
- Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für jeden von euch, wenn ihr beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeitet (§ 4b BEEG).
- Während des Bezugs dürft ihr höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
- Einkommensgrenze: Kein Anspruch, wenn euer zu versteuerndes Einkommen im letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt über 175.000 € lag; bei Paaren zählt die Summe beider (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Eine Elterngeldreform mit weniger gemeinsamen Basismonaten ist im Gespräch, Stand Oktober 2026 aber nicht beschlossen. Es gilt das BEEG in der aktuellen Fassung.
Häufige Fragen
Ab wann kann man Elterngeld beantragen?
Abschicken könnt ihr den Antrag erst nach der Geburt, weil die Geburtsurkunde dazugehört. Ausfüllen und Bescheinigungen beim Arbeitgeber und der Krankenkasse anfordern könnt ihr schon in der Schwangerschaft.
Wie lange wird Elterngeld rückwirkend gezahlt?
Höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Wer keinen Monat verlieren will, stellt den Antrag deshalb in den ersten drei Lebensmonaten des Kindes. Jeder Elternteil stellt einen eigenen Antrag.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Basiselterngeld ersetzt 65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. ElterngeldPlus ist halb so hoch und läuft doppelt so lange. Kein Anspruch besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Steuerjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag.
Quellen
- § 7 BEEG: Antragstellung
- § 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes
- § 4 BEEG: Bezugsdauer
- Familienportal: Wie kann ich Elterngeld beantragen?
- Familienportal: Elterngeldstelle suchen
- mein-elterngeldantrag.de
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir haben alles sorgfältig mit den offiziellen Quellen abgeglichen, trotzdem kann sich etwas ändern oder in eurem Fall anders sein. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.