Mutterschutz berechnen: Beginn und Ende
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen (42 Tage) vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen danach. Kommt das Kind vor dem Termin, verlängert sich die Zeit nach der Geburt um die Tage, die vorher gefehlt haben. Bei einem Termin am 1. März 2027 beginnt der Mutterschutz also am 18. Januar 2027 und endet bei einer Geburt am Termin am 26. April 2027.
Mutterschutz-Rechner
- Mutterschutz beginnt
- Mutterschutz endet
Unverbindliche Rechnung nach § 3 MuSchG. Alles bleibt in eurem Browser. Die Fristen, die am Mutterschutz hängen, etwa für die Elternzeit, rechnet duonido für euch mit aus.
So wird gerechnet
- Vor der Geburt: 6 Wochen vor dem errechneten Termin. In dieser Zeit darf die Schwangere nur arbeiten, wenn sie es ausdrücklich selbst möchte; das kann sie jederzeit widerrufen.
- Nach der Geburt: 8 Wochen, in denen nicht gearbeitet werden darf. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sind es 12 Wochen, auf Antrag auch, wenn in den ersten 8 Wochen eine Behinderung des Kindes festgestellt wird.
- Früher geboren: Die Tage, die vor der Geburt nicht genommen werden konnten, kommen nach der Geburt dazu.
- Fehlgeburt: Seit dem 1. Juni 2025 gibt es einen gestaffelten Mutterschutz: ab der 13. Schwangerschaftswoche 2 Wochen, ab der 17. Woche 6 Wochen, ab der 20. Woche 8 Wochen. Wer möchte, kann ausdrücklich erklären, trotzdem zu arbeiten.
Einen Antrag braucht der Mutterschutz nicht. Der Arbeitgeber setzt ihn um; dafür braucht er die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin.
Für wen der Mutterschutz gilt
Für Angestellte und Studentinnen gilt das Mutterschutzgesetz. Für Beamtinnen gelten die Mutterschutzverordnungen von Bund und Ländern, die inhaltlich entsprechend geregelt sind. Für Selbständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht, und Stand Oktober 2026 gibt es dafür auch keine eigene gesetzliche Regelung.
Geld im Mutterschutz
- Angestellt und selbst gesetzlich versichert: Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, höchstens 13 € am Tag (§ 24i SGB V). Den Antrag stellt ihr mit der Bescheinigung über den Entbindungstermin; nach der Geburt reicht ihr die Geburtsurkunde nach.
- Arbeitgeberzuschuss: Der Arbeitgeber stockt auf das bisherige Netto auf (§ 20 MuSchG).
- Angestellt und privat oder familienversichert: Einmalig bis 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, dazu der Arbeitgeberzuschuss.
- Selbständig: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat, bekommt Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Viele Krankenkassen und Behördenseiten nennen als frühesten Termin für die Bescheinigung 7 Wochen vor dem Termin. Im Wortlaut von § 24i SGB V steht diese Regel nicht; fragt im Zweifel eure Krankenkasse.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Mutterschutz?
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten nach 12 Wochen. Kommt das Baby früher, verlängert sich die Zeit nach der Geburt um die Tage, die vorher fehlten.
Was passiert, wenn das Baby früher kommt?
Dann verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt um die Tage, die vor der Geburt nicht genommen werden konnten. Bei einer Frühgeburt gelten außerdem 12 statt 8 Wochen nach der Geburt; dafür braucht ihr eine ärztliche Bescheinigung.
Gilt der Mutterschutz auch für Selbständige?
Nein, das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbständige, und Stand Oktober 2026 gibt es keine eigene gesetzliche Regelung. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat, bekommt Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Quellen
- § 3 MuSchG: Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- § 20 MuSchG: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- § 24i SGB V: Mutterschaftsgeld
- Familienportal: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beantragen
- Familienportal: Regelungen bei Fehl- und Totgeburten
- Bundesamt für Soziale Sicherung: Mutterschaftsgeld
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