Mutterschutz berechnen: Beginn und Ende

Stand der Angaben: 9. Oktober 2026

Kurz gesagt

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen (42 Tage) vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen danach. Kommt das Kind vor dem Termin, verlängert sich die Zeit nach der Geburt um die Tage, die vorher gefehlt haben. Bei einem Termin am 1. März 2027 beginnt der Mutterschutz also am 18. Januar 2027 und endet bei einer Geburt am Termin am 26. April 2027.

Mutterschutz-Rechner

Unverbindliche Rechnung nach § 3 MuSchG. Alles bleibt in eurem Browser. Die Fristen, die am Mutterschutz hängen, etwa für die Elternzeit, rechnet duonido für euch mit aus.

So wird gerechnet

Einen Antrag braucht der Mutterschutz nicht. Der Arbeitgeber setzt ihn um; dafür braucht er die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin.

Für wen der Mutterschutz gilt

Für Angestellte und Studentinnen gilt das Mutterschutzgesetz. Für Beamtinnen gelten die Mutterschutzverordnungen von Bund und Ländern, die inhaltlich entsprechend geregelt sind. Für Selbständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht, und Stand Oktober 2026 gibt es dafür auch keine eigene gesetzliche Regelung.

Geld im Mutterschutz

Viele Krankenkassen und Behördenseiten nennen als frühesten Termin für die Bescheinigung 7 Wochen vor dem Termin. Im Wortlaut von § 24i SGB V steht diese Regel nicht; fragt im Zweifel eure Krankenkasse.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz?

6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten nach 12 Wochen. Kommt das Baby früher, verlängert sich die Zeit nach der Geburt um die Tage, die vorher fehlten.

Was passiert, wenn das Baby früher kommt?

Dann verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt um die Tage, die vor der Geburt nicht genommen werden konnten. Bei einer Frühgeburt gelten außerdem 12 statt 8 Wochen nach der Geburt; dafür braucht ihr eine ärztliche Bescheinigung.

Gilt der Mutterschutz auch für Selbständige?

Nein, das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbständige, und Stand Oktober 2026 gibt es keine eigene gesetzliche Regelung. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat, bekommt Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Quellen

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir haben alles sorgfältig mit den offiziellen Quellen abgeglichen, trotzdem kann sich etwas ändern oder in eurem Fall anders sein. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.